Grundpflege

Zur Grundpflege gehören in Sinne des Sozialgesetzbuches XI pflegerische Tätigkeiten, die den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität, zum Teil auch der hauswirtschaftlichen Versorgung zuzuordnen sind wie z.B.
Duschen, Ganz- und Teilkörperwäsche, Rasieren, Hautpflege Hilfe beim Auf- und Zubettgehen oder Begleitung zum Arzt etc.