Verhinderungspflege in Ibbenbüren
Verhinderungspflege“ ist eine in § 39 SGB XI geregelte Leistung der Pflegeversicherung. Die genaue Bezeichnung dieser Vorschrift lautet: „Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson“.
Sie unterstützt die pflegende Person, wenn sie die Pflege – in der Regel aufgrund von Krankheit oder Urlaub – vorübergehend nicht erbringen kann.

Wir übernehmen, unterstützen, helfen und machen!

Kostenübernahme - Pflegekasse
Die Verhinderungspflege kann durch Mitarbeiter eines zugelassenen Pflegedienstes erbracht werden. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.
- Bis zu 4 Wochen (max. 28 Tage)
- Jährlich bis zu einem Höchstbetrag von 1.612 €
- Auch stundenweise in Anspruch nehmbar
Voraussetzungen
Um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Seit mindestens einem halben Jahr in Pflege
- Bezug von Pflegegeld aus der Pflegeversicherung
- Pflegeperson pflegt mindestens 10 Stunden wöchentlich


Antragstellung
Ein Antrag auf Verhinderungspflege (genauer: häusliche Ersatzpflege) muss bei der Pflegekasse gestellt werden.
Ergänzende Leistungen, die eventuell notwendig werden, müssen beim nach Landesrecht zuständigen Sozialhilfeträger für die Hilfe zur Pflege beantragt werden.
- Wichtig: Während der Verhinderung der Pflegeperson entfällt der Anspruch auf Pflegegeld.
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