Verhinderungspflege in Ibbenbüren

Verhinderungspflege“ ist eine in § 39 SGB XI geregelte Leistung der Pflegeversicherung. Die genaue Bezeichnung dieser Vorschrift lautet: „Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson“.

Sie unterstützt die pflegende Person, wenn sie die Pflege – in der Regel aufgrund von Krankheit oder Urlaub – vorübergehend nicht erbringen kann.

Wir übernehmen, unterstützen, helfen und machen!

Pflegedienst "die pflege" Michael Kreuz in Ibbenbüren Besprechung mit Jenny

Kostenübernahme - Pflegekasse

Die Verhinderungspflege kann durch Mitarbeiter eines zugelassenen Pflegedienstes erbracht werden. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.

Voraussetzungen

Um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Pflegedienst "die pflege" Michael Kreuz in Ibbenbüren Planung
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Antragstellung

Ein Antrag auf Verhinderungspflege (genauer: häusliche Ersatzpflege) muss bei der Pflegekasse gestellt werden.

Ergänzende Leistungen, die eventuell notwendig werden, müssen beim nach Landesrecht zuständigen Sozialhilfeträger für die Hilfe zur Pflege beantragt werden.

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Pflegedienst "die pflege" Michael Kreuz in Ibbenbüren Jenny Gröger
Jenny – stellv. PDL
Mo. – Do. 9 – 14 Uhr
Fr. 9 – 12 Uhr
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