Die Betreuung und Begleitung von älteren, verwirrten Menschen gehört für uns mit zu den anspruchsvollsten Aufgaben in der Pflege und Betreuung.
Deshalb setzen wir auf speziell geschultes Personal, das mit viel Einfühlungsvermögen und Geduld auf die individuellen Bedürfnisse dieser Menschen eingeht.
Unsere Betreuungsassistenten sind speziell für die Betreuung und Beschäftigung demenzkranker Bewohner in unserem Hause tätig.
Speziell geschulte zusätzliche Beschäftigte
Betreuung und Beschäftigung demenzkranker Bewohner
Förderung von Sicherheit und Geborgenheit
Betreuungs- & Beaufsichtigungsbedarf
Die Erfahrung hat gezeigt, dass pflegebedürftige Bewohner mit Einschränkungen einen erheblichen allgemeinen Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarf haben. Wir widmen uns diesen Menschen mit besonderer Aufmerksamkeit und Fürsorge.
Bei demenzbedingten Fähigkeitsstörungen
Menschen mit geistigen Behinderungen
Betroffene mit psychischen Erkrankungen
Zusätzliche Betreuungsleistungen nach §43b SGB XI
Wir bieten im Zuge des § 43b SGB XI eine zusätzliche Betreuung und Aktivierung durch Betreuungsassistenten an.
Dies ermöglicht uns, Leistungen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung für die betroffenen Bewohner zu erbringen, ohne dass dies zu einer zusätzlichen Kostenbelastung für unsere Heimbewohner führt.
Vorschriften
Seit 2017 haben nach § 43b SGB XI alle Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen nach Maßgabe von §§ 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht.
Diese Vorschriften lösen die bisherige, bis Ende 2016 geltende Regelung des § 87b SGB XI a.F. ab.
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